Grundsteuerreform in Hessen und Deutschland
Im Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 31.1.2023 sind im Zuge der Grundsteuerreform alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. Wie die Bewertung vorgenommen wird regeln dabei die Bundesländer selbst. Unser Softwarepartner fino aus Kassel ist dabei in der Lage, alle Bewertungsmodelle darzustellen. Die Feststellungserklärungen sind zwingend elektronisch bei der Finanzverwaltung einzureichen.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Hessen.
In Hessen werden einige wenige Grundstücksdaten zur Bearbeitung der Feststellungserklärung benötigt.

Ihren Flurstücksnachweis können Sie online über den Flurstücksdatenservice abfragen: Flurstücksnachweis

Hilfreich sind zudem die Checklisten der hessischen Finanzverwaltung, die hier zum Download bereitstehen.
Checkliste Grundsteuer A
Checkliste für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Download...

Checkliste Grundsteuer B
Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer (Grundvermögen)
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Diese Checkliste gilt für alle Bundesländer außer Hessen
Checkliste für ein Grundstück
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Wenn Sie uns mit der Erstellung ihrer Feststellungserklärung beauftragen möchten, finden Sie den Steuerberatungsauftrag hier.
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Hier eine Kurzanleitung zu unserem Mandantenportal:
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Alternativ hier noch ein Video:
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Steuerpflichtigen, die ihre Grundsteuererklärung vollständig selbst erstellen wollen, empfehlen wir daher die entsprechenden Infoseiten der jeweiligen Landesfinanzverwaltungen.
In Hessen ist dies:
www.grundsteuer.hessen.de